Eintritt

Gerne können Sie bei uns wieder in Kirche und Gemeinde eintreten. Melden Sie sich dazu bei unserem Kirchenbüro. Hier finden Sie das Eintrittsformular. Aber der Eintritt ist mehr als eine Formsache. Schön ist es, wenn Sie im Anschluss wieder einen Abendmahlsgottesdienst besuchen. Das ist keine Pflicht, kann aber die geistliche Dimension spürbar machen, wieder der christlichen Gemeinschaft anzugehören.

Sie sind Mitglied einer anderen Konfession, dann handelt es sich um einen Übertritt. Sie müssen erst austreten, um der "neuen" Kirche angehören zu können.

Wenn Sie noch nie einer Kirche angehört haben, dann beschäftigen Sie sich gern mit dem Gedanken, sich taufen zu lassen.

Wenn Sie Mitglied einer anderen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde sind, sich aber zu uns zugehörig fühlen, könnne Sie sich umgemeinden lassen. Dazu finden Sie hier den entsprechenden Antrag. Dann können Sie beispielsweise auch hier den nächsten Kirchengemeinderat wählen.